Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen vor der Frage, welche Hilfsmittel die häusliche Pflege erleichtern – und wer die Kosten übernimmt. Schreiber & Ebert in Frankfurt-Bornheim berät vollständig: von der Produktauswahl über die Antragstellung bis zur Lieferung und Einweisung.

Was die Pflegekasse übernimmt

Mit einem Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen monatlichen Pauschalbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (40 €/Monat, z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzauflagen) sowie auf technische Pflegehilfsmittel (leihweise, z. B. Pflegebett, Rollstuhl). Wir beantragen die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse.

Was die Krankenkasse übernimmt

Darüber hinaus übernimmt die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung medizinische Hilfsmittel: Rollator, Gehstützen, Badehilfen, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzversorgung. Beides zusammen – Pflege- und Krankenkasse – ermöglicht eine umfassende Versorgung mit minimalem Eigenanteil.

Beratung für pflegende Angehörige

Wir beraten nicht nur Betroffene, sondern auch pflegende Angehörige. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen – kommen Sie einfach in den Sandweg 54, Frankfurt-Bornheim.


Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Pflegehilfsmittel?

Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den monatlichen Pflegehilfsmittelbetrag (40 €). Technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl) setzen in der Regel Pflegegrad 2 oder höher voraus. Die genaue Genehmigung hängt vom Einzelfall ab; wir klären das für Sie.

Muss das Pflegebett in der Wohnung bestimmte Anforderungen erfüllen?

Das Pflegebett muss aufstellbar und zugänglich sein. Wir besichtigen auf Wunsch vorab die Räumlichkeiten, um das passende Modell (Breite, Länge, Aufstehhilfe) zu empfehlen. Aufbau und Einweisung sind im Lieferservice enthalten.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie. Sie benötigen den Pflegebescheid mit Pflegegrad und – für medizinische Hilfsmittel zusätzlich – eine ärztliche Verordnung. Wir reichen alles bei den zuständigen Kassen ein.